Was ist das Beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren kommt für Arbeitgeber in Betracht, die eine:n qualifizierte:n Bewerber:in aus Drittstaaten einstellen möchte. Dabei holt der Arbeitgeber von dem:r Bewerber:in die Unterlagen ein und schließt mit der Ausländerbehörde / LZF eine Vereinbarung, das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten.
Alle Infos zum Beschleunigten Verfahren finden Sie in diesem Merkblatt.
Was ist und macht die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)?
Die LZF will die Zuwanderung von Fachkräften und Auszubildende schneller und effizienter gestalten. Ein wesentliches Merkmal der LZF ist die vollständig digitale Abwicklung des Beschleunigten Verfahrens. Wer bei der zuständigen Ausländerbehörde länger auf einen Termin für das Beschleunigte Verfahren warten muss, für den bietet die LZF eine gute Möglichkeit. Zudem berät die LZF-Arbeitgeber bereits im Vorfeld, wann das Beschleunigte Verfahren in Betracht kommt und welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Ausländerbehörden sind neben der LZF weiterhin für die Zuwanderung von Fachkräften zuständig. Weitere Informationen zu der Landesagentur finden Sie hier.