Damit besteht nun für ein weiteres Jahr Planungssicherheit für ukrainische Geflüchtete, deren Aufenthaltstitel sich verlängert, und für deren Arbeitgeber.
Wichtig für die Arbeitgeber ist auch für die spätere Zukunft eine rechtzeitige Anschlusslösung, damit erwerbstätige Ukrainer:innen auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Deutschland weiterarbeiten können.