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Betriebe sollen Geld zurückerhalten

Ministerin kündigt Lösung im Streit um Corona-Soforthilfen an

In den Streit um die Rückzahlung zurückgeforderter Corona-Soforthilfe-Zuschüsse kommt Bewegung: Nachdem die Landesregierung mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren hat (wir berichteten), schlägt Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nun eine abschließende Lösung vor, wie unter anderem der SWR berichtet.

Wer Corona-Soforthilfe-Zuschüsse auf Basis der 1. Richtlinie (22. März bis 7. April 2020) bekommen hat, soll diese demnach nicht zurückzahlen müssen. Auch Betriebe, die auf dieser Rechtsgrundlage gewährte Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben, sollen ihr Geld wiederbekommen.  

Wichtig: Der Vorschlag der Ministerin betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden. Soforthilfen, die später (auf Grundlage der ab 8. April 2020 geltenden Richtlinie) beantragt wurden, sind ebenso wenig betroffen wie z.B. Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme.

Der DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt den Vorschlag der Ministerin, auch wenn wichtige Fragen zur konkreten Abwicklung der Rückzahlungen und zu den aufgelaufenen Zinsen noch nicht geklärt sind. Der DEHOGA hatte auch im Interesse der Planungssicherheit für die Betriebe gefordert, dass die Landesregierung einen Schlussstrich unter dieses Streitthema zieht und dabei auch die Unternehmen ihr Geld zurückbekommen, die im Vertrauen auf die rechtliche Einschätzung des Landes Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben. Dem wird der Vorschlag der Ministerin nun gerecht.

Der DEHOGA wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung informieren.