Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die hier verlinkten FAQ zur Umsetzung der Aktivrente (Protected link to dehoga-bundesverband.de) veröffentlicht. Für Arbeitgeber und die Lohnbuchhaltung relevante Fragen finden Sie insbesondere in Abschnitt 3 der FAQ.
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob Beschäftigte eine Rente beziehen oder nicht. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze und ein gleichzeitiger Rentenaufschub dazu führen, dass Beschäftigte ihren Rentenanspruch um 0,5 Prozent je aufgeschobenen Monat erhöhen können. Binnen eines Jahres kann der Rentenanspruch damit um 6 Prozent erhöht werden. Aktiv- und Flexirente bieten also klare Vorteile und finanziell attraktive Anreize zum längeren Arbeiten. Nähere Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung an.
Gastgewerbliche Arbeitgeber müssen die neuen Regelungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.