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Zwischen den Jahren

Erreichbarkeit der DEHOGA-Geschäftsstellen am Jahresende

Die Geschäftsstellen des DEHOGA Baden-Württemberg sind vom 24. bis einschließlich 31. Dezember nicht besetzt. In dringenden Fällen ist der DEHOGA-Rechtsnotdienst am 29. und 30. Dezember erreichbar.

In dringenden rechtlichen Fällen ist der DEHOGA-Rechtsnotdienst für seine Mitglieder am 29. und 30. Dezember jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0711 - 25 27 880.

Für Fragen rund um 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen nutzen Sie unsere Merkblätter, die Sie hier finden.

Der DEHOGA Baden-Württemberg wünscht allen Verbandsmitgliedern, ihren Familienangehörigen und den Beschäftigten der Branche ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und schöne, harmonische Feiertage.

Ein herzlicher Dank geht an alle, die sich im Haupt- und im Ehrenamt des Verbandes für die gastgewerbliche Branche im Land engagieren. Der DEHOGA wird sich auch im kommenden Jahr als starke Gemeinschaft für die berechtigten Anliegen von Gastronomie und Hotellerie im Land einsetzen und seine Mitglieder bestmöglich unterstützen.