Zuständig für das Beratungsangebot sind ab 1. Januar 2026 die Beratungsstellen „Faire Integration“.
Obwohl das Gesetz lediglich von Drittstaatsangehörigen mit „Arbeitsverträgen“ spricht und Ausbildungsverträge nicht erwähnt werden, sind Auszubildende laut Aussage des Bundesarbeitsministeriums mitgemeint. Der DEHOGA empfiehlt daher, auch Auszubildende entsprechend zu informieren. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen.
Bitte beachten Sie: Ein Versäumnis der Informationspflicht ist keine Ordnungswidrigkeit und nicht bußgeldbewährt.
Das Bundesarbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen ein Merkblatt für Arbeitgeber und Informationsvorlagen für Beschäftigte erarbeitet. Hier können DEHOGA-Mitglieder das Merkblatt kostenlos downloaden.
Arbeitgeber können diese Vorlagen nutzen oder eigene Unterlagen verwenden. Möglich ist auch, einen Hinweis auf die Beratungsstellen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen oder dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung eine E-Mail mit den Informationen zu senden.