DEHOGA
Kreisstellen
Anhörung im Wirtschaftsausschuss
Im Wirtschaftsausschuss des Landtags nahm DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr am 24. Februar im Namen des Gastgewerbes als einer der hauptbetroffenen Branchen Stellung. „Wir begrüßen den aktuell vorgelegten Gesetzesentwurf“, betonte er. Zumindest bei den Betroffenen, die früh auf Basis der ersten Richtlinie (bis 7. April 2020) Corona-Soforthilfe beantragt hätten, könne durch die geplanten Rückzahlungen das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns wieder hergestellt werden.
Auch wenn sich der Gesetzentwurf, über den im Ausschuss diskutiert wurde, entsprechend dem VGH-Urteil nur auf Soforthilfe-Anträge beziehen kann, die vor dem 8. April 2020 gestellt wurden, sei kritisch anzumerken, dass Betriebe, die weiterhin geschlossen waren, aber erst ab dem 8. April 2020 Anträge gestellt haben, unberücksichtigt bleiben und de facto benachteiligt werden. „Das wird in der Branche als Ungerechtigkeit bemängelt werden und schwer vermittelbar sein“, so Kirchherr.
Wichtig sei jetzt eine zügige Umsetzung: „Wir appellieren an die Landesregierung, das vorgesehene Antragsverfahren so schnell wie möglich einzurichten, damit die Betriebe nicht noch länger auf die Rückzahlung warten müssen.“
Im Namen des DEHOGA forderte Kirchherr abschließend, einen Schlussstrich unter alle Corona-Rückzahlungen zu ziehen, „ganz gleich, ob es sich um November- und Dezemberhilfe oder um die Überbrückungshilfen handelt.“ Drohende Rückzahlungen schwebten nach wie vor wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen des Gastgewerbes im Land und behinderten deren Fortentwicklung. „Der von uns geforderte Schlussstrich ist daher auch wirtschaftspolitisch dringend geboten“, betonte der DEHOGA-Hauptgeschäftsführer.
Der DEHOGA wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung informieren.