Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten eignet sich das Kompetenzzentrenmodell (Protected link to dehoga-bundesverband.de). Unternehmen müssen dafür keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten einkaufen. Arbeitgeber sollen die Betreuung nach vorheriger Qualifikation selbst übernehmen. Teilnahmeberechtigt ist nur der Unternehmer selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz). Mit der digitalen Gefährdungsbeurteilung (Protected link to dehoga-bundesverband.de) im BGN-Extranet steht zudem ein Werkzeug bereit, das die gesetzlich geforderte Dokumentation erleichtert und rechtssicher unterstützt – per Laptop, Tablet oder Smartphone.
In Sachen Arbeitsschutz plant die Bundesregierung im Rahmen des Bürokratieabbaus zudem, den Schwellenwert für die Bereitstellung eines Sicherheitsbeauftragten von jetzt 20 Mitarbeiter auf künftig 50 Mitarbeiter anzuheben. Für Betriebe bis 250 Beschäftigte soll nur noch ein Beauftragter erforderlich sein.