Die heute (19. Dezember 2025) erfolgte Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz der Bundesregierung war die letzte politische Hürde auf dem Weg zu den 7 %. Auch Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung hat im Bundesrat zugestimmt.
Für die faire Regelung der Gastro-Mehrwertsteuer mit 7 % auf Speisen hat der DEHOGA seit vielen Jahren gekämpft. „Diese enorm wichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgt in unserer Branche, aber auch bei unseren Zulieferern und in der gesamten Tourismuswirtschaft für neue Zuversicht“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer.
Mit 7 % gewinnen alle
Für den DEHOGA ist klar: Einheitlich 7 % Mehrwertsteuer beseitigen nicht nur Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der personalintensiven Gastronomie, sondern ermöglichen Investitionen und Wachstumsimpulse über die gastgewerbliche Branche hinaus. Auch Mitarbeitende der Branche und die Gäste profitieren, weil durch faire Rahmenbedingungen Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sicherer werden und weil die Erhaltung der gastronomischen Angebotsvielfalt und der damit verbundene Wettbewerb auch Verbraucherinnen und Verbrauchern nützt. Kauderer ist daher überzeugt: „Mit 7 % gewinnen alle.“
Bundesregierung hält ihr Wort
Dass die schwarz-rote Bundesregierung ihr Wort hält und nun die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Neuregelung der Gastro-Mehrwertsteuer in die Tat umsetzt, ist aus Sicht des DEHOGA ein starkes Zeichen der Verlässlichkeit, das Anerkennung und Dank verdient.
„Dank verdienen auch alle Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene, die uns unterstützt und unseren Argumenten eine faire Chance gegeben haben – und Dank gebührt auch unseren DEHOGA-Mitgliedern und -Ehrenamtsträgern, die sich von Rückschlägen auf unserem langen Weg nicht haben entmutigen lassen und die aktiv mitgekämpft, demonstriert, gepostet und unzählige Gespräche mit Politikern geführt haben“, betont Hans-Ulrich Kauderer.
Dass die guten Argumente der Branche in der Politik angekommen sind, ist der Gesetzesbegründung für die 7 % zu entnehmen. Dort heißt es unter anderem:
„Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie entfallen zudem Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Fokus-Bereich. Mitglieder erhalten nach dem Login weitere hilfreiche Infos zur korrekten Umsetzung der 7 %.
