Hoteliers und Gastronomen sind gesetzlich verpflichtet, für alle Mitarbeiter spätestens bei Beschäftigungsaufnahme, eine unverzügliche Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben.
Das gilt auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Dies kann über das Meldesystem "sv.net" ohne Zusatzkosten erfolgen. Wer mit diesem System nicht zurecht kommt, der kann nun die gesetzlichen Vorgaben durch ein Angebot des Partners "Weikamp" mittels 24-Stunden-Hotline dennoch erfüllen.
Dieser Sparvorteil ist exklusiv für DEHOGA-Mitglieder.