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DEHOGA-Merkblatt

Wie verbucht man unbare Trinkgelder?

Fragen rund um das Thema Trinkgeld beantwortet das DEHOGA-Merkblatt „Trinkgeld. Fit für die Betriebsprüfung“, das Verbandsmitglieder im Online-Servicecenter auf der DEHOGA-Website kostenlos herunterladen können. Im Merkblatt wird z.B. beschrieben, wie unbar bezahlte Trinkgelder korrekt verbucht werden. Außerdem wird klargestellt, dass Trinkgelder für Mitarbeitende grundsätzlich von Aufzeichnungspflicht befreit sind, wofür sich der DEHOGA erfolgreich eingesetzt hat.

Dass Trinkgeld in Deutschland generell steuerfrei ist, ist übrigens ebenfalls ein politischer Erfolg des DEHOGA, der allerdings schon länger zurückliegt. Die Abschaffung der „Trinkgeldsteuer“ – eine langjährige Forderung des Verbandes – wurde bereits 2002 umgesetzt.

Trinkgeld ist in Deutschland nicht nur seit 2002 steuerfrei, Trinkgeld-Zahlung für Mitarbeitende sind nun auch grundsätzlich von der Aufzeichnungspflicht befreit. Für diese Regelung hat sich der DEHOGA erfolgreich eingesetzt, bestätigt wurde sie im März vom Bundesfinanzministerium. Diese und weitere steuer- und zivilrechtliche Fragen rund um das Thema Trinkgeld beantwortet das DEHOGA-Merkblatt „Trinkgeld. Fit für die Betriebsprüfung“, das Verbandsmitglieder im Servicecenter auf der Website des DEHOGA Baden-Württemberg kostenlos herunterladen können. Ein wichtiges Thema ist dabei auch das korrekte Verbuchen von unbar bezahlten Trinkgeld.