Die Mails und Schreiben enthalten eine Zahlungsaufforderung, etwa einen „Verspätungszuschlag“ oder ein angebliches Bearbeitungsentgelt zu überweisen. Doch Vorsicht: die Bankverbindung mit einer spanischen IBAN deutet darauf hin, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Bei Zahlungsaufforderungen per Mail sollten Empfänger generell stutzig werden. Auch das BZSt warnt aus dem aktuellen Anlass: „Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.“
Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern in der Regel nur per Brief zugestellt – außer, wenn einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt wurde. Echte Bescheide des BZSt tragen zudem den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der/des verantwortlichen Bearbeiterin/ Bearbeiters des BZSt.
Wer ein verdächtiges Schreiben oder eine verdächtige E-Mail erhalten hat, sollte nicht reagieren und diese unverzüglich löschen bzw. entsorgen. Wer dennoch Informationen offenbart hat, sollte schnellstmöglich Kontakt zu seiner Bank, Versicherung und zur örtlichen Polizeidienststelle aufnehmen. Auch die DEHOGA-Geschäftsstellen helfen betroffenen Mitgliedern weiter.
Wie sehen die Betrugsschreiben aus und wie erkennen Sie diese? Dazu gibt es auch ausführliche Infos auf der Website des BZSt.