Der VGH hat entschieden, dass die Stadt Heidelberg in Teilen der Altstadt die Sperrzeiten verlängern muss. Bisher darf in Heidelberg am Wochenende (Freitag und Samstag) bis 4 Uhr gefeiert werden, unter der Woche beginnt die Sperrzeit um 1 Uhr. Durch das Gerichtsurteil wird die Stadtverwaltung nun gezwungen, diese liberale Regelung zu überarbeiten und die Sperrzeiten auszuweiten.
„Für die Gastronomie und ihre überwiegend jungen Gäste in der Heidelberger Altstadt ist diese Gerichtsentscheidung ein Schlag ins Kontor. Die gewachsene Kneipenkultur in Heidelberg wird per Gerichtsbeschluss lahmgelegt. Wer in seinen Geburtstag nicht reinfeiern kann, wird woanders ausgehen“, erklärt Melanie von Görtz, Leiterin der DEHOGA-Geschäftsstelle in Heidelberg.
Aktuell liegt noch keine Urteilsbegründung vor. Der Tenor der Gerichtsentscheidung, die der VGH am 30. Oktober bekanntgegeben hat, lässt aus DEHOGA-Sicht jedoch klar erkennen, dass die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dringend geändert werden müssen, wenn eine lebendige Nachtgastronomie und Clubkultur in deutschen Städten erhalten bleiben soll.
„Die Immissionsgrenzwerte, die die TA Lärm vorgibt, sind für Betriebe faktisch nicht erfüllbar. Dass Geräuschentwicklung durch menschliche Kommunikation in Wohn- und Mischgebieten gleich bewertet wird wie Industrielärm, führt de facto dazu, dass die Nachtgastronomie keine Chance hat, wenn auch nur ein Anwohner dagegen klagt“, so Melanie von Görtz.
Der DEHOGA setzt sich politisch für eine Änderung der Immissionsschutz-Regelungen auf Bundesebene ein. Unsere Position: Kommunikationsgeräusche von Menschen sollten anders (d.h. großzügiger) bewertet werden als Maschinenlärm. Der Verband kritisiert deutlich, dass bei der derzeitigen Rechtslage liberale Regelungen zur Innenstadt-Belebung und zur Förderung der Nachtkultur keine Chance haben, wenn auch nur einzelne Anwohner dagegen rechtlich vorgehen. Dies gilt selbst dann, wenn Kommunen ausdrücklich und demokratisch legitimiert liberale Regelungen ermöglichen wollen.