Der DEHOGA setzt sich dafür ein, die bestehenden Ausnahmen vom Rauchverbot in der Branche beizubehalten. Die aktuelle, seit 2009 geltende Regelung, hat sich aus Sicht des Verbandes bewährt: Sie gewährleistet ein hohes Niveau beim Nichtraucherschutz. Niemand ist mehr gezwungen, in verrauchter Luft zu speisen. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz aber weiterhin die Existenz kleiner Raucherlokale und Raucher-Lounges sowie die Bewirtung von Raucher:innen in abgetrennten Nebenräumen. Auch das Rauchen in Gastro-Außenbereichen und in Festzelten ist in Baden-Württemberg zulässig.
Diesen sinnvollen Interessenausgleich gilt es zu bewahren. In dem Referentenentwurf, für ein neues Nichtraucherschutzgesetz, den das Gesundheitsministerium jetzt online veröffentlicht hat, wurde dies berücksichtigt. Allerdings sind Bürgerinnen und Bürger nun aufgefordert, den Entwurf online zu kommentieren, so dass weiterhin Änderungen – auch zum Nachteil des Gastgewerbes – möglich sind.
Der DEHOGA fordert seine Mitglieder daher auf, sich aktiv in die Bürgerbeteiligung einzubringen und auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung selbst online zu kommentieren. Dadurch werden die Argumente der Branche in der öffentlichen Debatte besser sichtbar, und die Chancen, dass Verbotsverschärfungen (z.B. im Außenbereich) abgewehrt werden können, steigt.