Seit dem 15. Januar gilt in Deutschland ein neuer verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) von 20 ppm (23 mg/m³), zuvor lag der Grenzwert bei 30 ppm (35 mg/m³). Diese Änderung betrifft vor allem Shisha-Bars. Mit der neuen Regelung erhöht sich die erforderliche Frischluftrate pro klassische Wasserpfeife von 130 auf 200 m³/h. Offene Türen und Fenster werden hierfür in der Regel nicht ausreichen.
Für viele Shisha-Bars in Deutschland bedeutet diese Änderung unter den jetzigen Voraussetzungen einen enormen technischen Umrüstungsaufwand. Die BGN empfiehlt, statt der aufwändigen und kostenintensiven Umrüstung der Lüftungsanlage, den Rauchprozess selbst kohlenmonoxidarm zu gestalten. Die BGN empfiehlt Betreibern von Shisha-Bars, ihre Betriebe auf entsprechende Techniken umzustellen und rät zu drei getesteten Verfahren: One-Cube Kopf, Katalysator und elektrischer Heizkopf.
Kohlenmonxid ist geruchlos und hochgiftig: Bei einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, die oft zu spät erkannt wird, droht den Betroffenen Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung sowie die Schädigung ungeborenen Lebens.
Quelle: IHA Deutschland