Ein gewerblicher Zweck liegt vor, wenn ein Unternehmen seinen Instagram-Auftritt nutzt, um seine Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und nicht nur Freunde und Bekannte als Follower hat, sondern auch Unbekannte.
Gänzlich verzichten müssen die kommerziellen Accounts allerdings nicht auf die Nutzung von Musik. Meta bietet den Accounts, die nicht auf die lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, die Sound Collection von Facebook an. Dort sind über 9.000 lizenzfreie Songs und Sounds für die freie Benutzung bereitgestellt. Wichtig: Diese Musik darf nur auf den Plattformen des Meta-Konzerns, also Instagram und Facebook, genutzt werden. Ein Hochladen des Videos mit der Musikuntermalung auf Meta-fremden Plattformen wie TikTok oder X (ehemals Twitter) sind davon nicht gedeckt.
Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne Einwilligung des Rechteinhabers nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung – und die kann teuer werden. Neben der Abmahnung kommen noch Schadensersatzansprüche und Erstattung der Anwaltskosten des Rechteinhabers dazu.
DEHOGA-Mitglieder, die wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind, sollten sich schnell an ihre zuständige DEHOGA-Geschäftsstelle wenden. Die Verbandsjurist:innen können außergerichtlich unterstützen. Die DEHOGA Rechtsberatung ist für Verbandsmitglieder kostenlos.