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Public Viewing

Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-EM zu

Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht. Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.

Mit der Verordnung können Behörden Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen. Rund die Hälfte der 51 Spiele beginnt erst um 21 Uhr.

Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.

Vorteil für DEHOGA-Mitglieder

Für Gastronomen und Hoteliers, die die Spiele in ihren Betrieben übertragen, konnten der DEHOGA und die BVMV mit der GEMA wieder einen EM-Sondertarif verhandeln – und als DEHOGA-Mitglied gibt es 20 Prozent Rabatt (wie auf alle GEMA-Tarife). Hier geht's zu den Infos.