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Bundesverwaltungsgericht weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Heidelberg: Sperrzeiturteil trifft Altstadtbetriebe hart

Anwohner der Heidelberger Altstadt hatten wegen nächtlicher Lärmbelastung auf Verlängerung der Sperrzeiten geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab ihnen im Oktober 2024 recht. Ein Lärmgutachten hatte gezeigt, dass Lärmpegel von über 60 Dezibel regelmäßig die Gesundheit der Anwohner gefährden.

Am 10. Februar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das Gericht fordert, die Sperrzeiten wie folgt festzulegen:

  • am Wochenende (Samstag, Sonntag, Feiertage): ab 1 Uhr
  • unter der Woche (Donnerstag, Freitag): ab 0 Uhr

Bisher durften Lokale unter der Woche bis 1 Uhr und am Wochenende bis 4 Uhr öffnen.

Seit dem VGH-Urteil haben Stadt und Gastronomiebetriebe in engem Austausch Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt, die bereits messbare Wirkungen zeigen. Die rechtskräftigen Sperrzeiten treffen dennoch alle Betriebe pauschal – unabhängig von ihrem tatsächlichen Beitrag zur Lärmbelastung. Für einige sind die verkürzten Öffnungszeiten existenzbedrohend.

„Wir respektieren die Entscheidung", erklärt Melanie von Görtz, Geschäftsführerin des DEHOGA Heidelberg. „Die Regelung ist jedoch so hart, dass viele Betriebe nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Der begonnene Weg mit der Stadt muss deshalb konsequent weitergegangen werden. Wir hoffen, dass die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wieder aufgenommen werden kann. Die Betriebe brauchen eine Perspektive und wollen zeigen, dass sie an einer tragfähigen Lösung mitarbeiten – um das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohner mit der Erhaltung der ebenfalls schützenswerten Heidelberger Ausgehkultur in Einklang zu bringen."