Fakt ist: Die Vorlage einer Zwischenrechnung ist für sich genommen kein Indiz für steuerliche Unregelmäßigkeiten. In vielen gastgewerblichen Situationen ist es üblich und sinnvoll, Zwischenrechnungen zu erstellen. Etwa wenn mehrere Personen am Tisch sitzen und noch unklar ist, ob gemeinsam oder getrennt gezahlt wird. Auch wenn noch offen ist, ob bar oder mit Karte bezahlt werden soll oder wenn Gäste vor dem Bezahlen prüfen möchten, ob alle Speisen und Getränke korrekt aufgeführt sind, bietet eine Zwischenrechnung Transparenz und Orientierung. Fakt ist aber auch: Zur Zwischenrechnung gehört am Ende eine korrekte Schlussrechnung.
Der DEHOGA lehnt jede Form der Steuerverkürzung im Interesse des fairen Wettbewerbs und damit auch im Interesse der großen Mehrheit der steuerehrlich arbeitenden Betriebe ab. Pauschale Vorurteile, die nahelegen, dass Betriebe, die Zwischenrechnungen ausstellen, „an der Steuer vorbei“ arbeiten, weist der Verband entschieden zurück.
