Die erste Erhöhungsstufe um 2,99 % tritt am 1.1.2026 in Kraft, bis dahin gelten drei Leermonate. Die weiteren Stufen greifen zum 1.9.2026 (2,5 %) und 1.4.2027 (3,5 %). Es ist davon auszugehen, dass das unterste Tarifentgelt auch vom Bundesarbeitsministerium als Lohnuntergrenze gemäß §3a AÜG per Rechtsverordnung festgeschrieben wird.
