Unter den in Mannheim verhandelten Fällen ist auch ein Hotel- und Restaurantbetrieb. Die Kläger hatten sich erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide der staatseigenen L-Bank gewehrt. In der Folge wurden zahlreiche weitere Verfahren zunächst ruhend gestellt. Die Entscheidung des VGH Mannheim gilt zwar rechtlich nur für die verhandelten Fälle, wird aber nach Einschätzung des DEHOGA eine Signalwirkung für viele der rund 1400 noch anhängigen Verfahren haben.
Der DEHOGA appelliert daher an die Politik, endlich einen Schlussstrich unter die Rückforderung aller Corona-Hilfen zu ziehen, da die drohende Rückzahlung auch in zahlreichen gastgewerblichen Betrieben im Land nach wie vor für erhebliche Verunsicherung sorgt.
Der Verband hat die schnelle und unbürokratische Gewährung von Corona-Soforthilfe stets positiv bewertet. Die Kritik des DEHOGA bezieht sich in erster Linie auf die nachträgliche Verschärfung der Programm-Bedingungen am 8. April 2020 (also nach Beginn des 1. Lockdowns). Dass dadurch Betriebe, die nach Beginn des Lockdowns mit der Soforthilfe-Antragsstellung zunächst abgewartet haben, deutlich weniger Hilfsansprüche haben, obwohl auch sie hohe Verluste zu verkraften hatten, ist aus Sicht des Verbandes nicht gerecht. Die Änderung der Programmbedingungen im Nachhinein hatte der DEHOGA stets deutlich kritisiert.
