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Corona-Soforthilfe

Nach VGH-Urteil: Die häufigsten Fragen & Antworten

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank sind in mehreren Musterverfahren unrechtmäßig. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshof Mannheim führen zu zahlreichen Rückfragen von Mitgliedern. Deshalb beantwortet der DEHOGA Baden-Württemberg in einem neuen Merkblatt die häufigsten Fragen zu diesem Thema. Wichtig: Die Geschäftsstellen können keine einzelnen Fälle prüfen oder Empfehlungen aussprechen, da noch nicht klar ist, welche Fälle als vergleichbar gelten.

Hier können Mitglieder die FAQ downloaden.

Zum VGH-Urteil
Über die Urteile informiert der VGH in einer eigenen Mitteilung.

„Die Entscheidung ist auch für viele Betriebe des Gastgewerbes im Land eine gute Nachricht. Wir begrüßen es, dass der VGH die Urteile der Vorinstanz bestätigt hat. Damit herrscht zunächst Klarheit für die Betriebe, die sich zu Recht gegen Rückforderungsbescheide der L-Bank gewehrt haben“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt.

Auch wenn die Urteile nur zwischen den einzelnen Parteien wirken, haben sie aus Sicht des DEHOGA Signalwirkung für ähnlich gelagerte Verfahren. „Die L-Bank wäre daher gut beraten, alle ähnlichen anhängigen Fälle, die aktuell ruhend gestellt worden sind, nicht weiter zu verfolgen“, so Engelhardt.

Die Politik sei zudem aufgefordert, eine Lösung für alle vergleichbaren und schon rechtkräftig abgeschlossen Verfahren zu finden. „Es darf nicht sein, dass Unternehmerinnen und Unternehmer bestraft werden, die sich auf rechtmäßige Antragsvoraussetzungen bei der Soforthilfe und der anschließenden Rückforderung durch die L-Bank verlassen haben. Auch für diese Betriebe muss nachträglich eine gerechte Lösung gefunden werden, um die durch die Rückzahlung entstandene finanzielle Belastung zu beseitigen“, erklärt der DEHOGA-Verbandsvorsitzende.

Darüber hinaus sei die Politik angehalten, endlich einen Schlussstrich unter die Rückforderung aller Corona-Hilfen zu ziehen. Die drohende Rückzahlung schwebe in vielen Fällen wie ein Damoklesschwert über den Betrieben. „Es gilt nun, das Thema Rückforderungen schnell und unbürokratisch abzuschließen, damit die Betriebe sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf ihre Fortentwicklung konzentrieren können“, so Engelhardt abschließend.

Fragen und Antworten zu den VGH-Urteilen:

Bedeutet das VGH-Urteil automatisch, dass ich die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss?

Nein, das VGH-Urteil macht bestehende Rückforderungen der L-Bank nicht automatisch gegenstandslos. Es hat aber zumindest für die ruhend gestellten Verfahren Signalwirkung. Der DEHOGA fordert die L-Bank auf, Rückforderungen in Verfahren, die ähnlich gelagert sind wie die jetzt verhandelten „Musterverfahren“, nicht weiter zu verfolgen.

Bekommen Betriebe, die bereits Soforthilfe zurückbezahlt haben, diese jetzt zurück?

Nein, auf jeden Fall nicht automatisch. Der DEHOGA fordert die Politik allerdings auf, auch für diese Fälle eine gerechte und angemessene Lösung zu finden. Es ist nicht akzeptabel, dass Betriebe, die auf die (fehlerhafte) rechtliche Einschätzung der L-Bank vertraut haben und keinen Widerspruch eingelegt haben, nun die „Dummen“ sind.