Wer ist betroffen?
Im Gastgewerbe können z.B. Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer von dem geplanten Gesetz betroffen sein, die Kantinen der Bundesministerien oder von anderen Einrichtungen des Bundes bewirtschaften. Das gilt auch für Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben, sowie Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten.
Was bedeutet das Gesetz konkret?
Das Bundestariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass für alle Unternehmen die gleichen Regelungen gelten. Wer sich für Aufträge des Bunds mit einem Wert von 50.000 Euro oder mehr bewirbt, verpflichtet sich, alle Branchentarifverträge einzuhalten. In Baden-Württemberg ist der Manteltarifvertrag sowieso für alle Betriebe gültig. Zusätzlich eingehalten werden muss bei Annahme eines solchen Auftrags der Entgelttarifvertrag.
DEHOGA-Bewertung
Der DEHOGA bewertet die Planungen als massive zusätzliche Bürokratie und Überregulierung. Der Arbeitsaufwand für Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, wird durch die zusätzlichen Dokumentationen, Informationen, Zertifikate, Kontrollen und die Notwendigkeit der Überprüfung von Subunternehmern deutlich erhöht. Das gilt sowohl für tarifgebundene wie für nicht tarifgebundene Arbeitgeber. Im Schulterschluss mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wird der DEHOGA seine Kritik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einbringen.
