Nach bisherigen Informationen betrifft die Maßnahme rund 120 bis 160 freiberufliche Mitarbeiter:innen, die in ganz Deutschland im Einsatz waren, um die öffentliche Musiknutzung in Betrieben, bei Veranstaltungen und in gastronomischen Einrichtungen zu prüfen.
Sollte sich die Meldung bestätigen, würde dies eine grundlegende Änderung der GEMA-Lizenzüberwachung bedeuten, eine Entwicklung, die sich allerdings bereits seit Längerem abzeichnet: weg von der persönlichen Kontrolle durch Außendienstmitarbeitende, hin zu digitalen Verfahren wie automatisierten Datenabgleichen und Online-Überwachung.
Was bedeutet das für Sie und Ihren Betrieb?
Ein Wegfall des GEMA-Außendienstes hat keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Meldepflichten gegenüber der GEMA, wenn Sie öffentlich Musik nutzen wollen. Wer jedoch bisher auf persönliche Kommunikation, Beratung oder Klärungen vor Ort mit einem GEMA-Außendienstmitarbeitenden als persönlichem Ansprechpartner gesetzt hat, wird sich künftig auf digitale Prozesse einstellen müssen. Dies könnte die Kommunikation bei Unklarheiten erschweren.
Sobald dem DEHOGA gesicherte Informationen oder eine offizielle Mitteilung der GEMA zur Außendienst-Thematik vorliegen, wird der Verband seine Mitglieder informieren.
Bei Fragen zu Ihrer GEMA-Pflicht und zur Lizenzierung wenden Sie sich bitten an Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle.
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