Die Gesamtarbeitszeit soll dabei gleichbleiben und die gesetzlichen Ruhezeiten unberührt. Deshalb ist es so wichtig, dass die von der Bundesregierung geplante Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, so wie es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, jetzt schnell auf den Weg gebracht wird.
Die derzeitige Grenze von acht, maximal zehn Stunden pro Tag passt nicht mehr zur Arbeitsrealität – nicht nur im Gastgewerbe. Ob bei großen Veranstaltungen, bei Minijobbern oder in saison- und wetterabhängigen Betrieben – es gibt zahlreiche Situationen, in denen selbst mit bester Personalplanung die starre Tagesgrenze nicht praktikabel ist. Auch viele Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit flexibler gestalten zu können. Unstrittig ist: Überstunden müssen grundsätzlich in Geld oder Zeit ausgeglichen werden – dafür bestehen klare gesetzliche und tarifliche Regelungen wie zum Beispiel Arbeitszeitkonten.
Die von der NGG in der regionalen Presse verbreiteten Zahlen sind für den DEHOGA nicht nachvollziehbar, zudem erscheint ihre Repräsentativität fraglich. Die amtliche Statistik zeichnet ein anderes Bild: Laut aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes leisten lediglich sechs Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe Überstunden. Im Branchenvergleich war der Anteil damit am geringsten.
