Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

Berichtspflicht für große Unternehmen soll gestrichen werden

Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen

Das Kabinett hat einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen und auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Die wichtigste Änderung: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 soll die Berichtspflicht für große Unternehmen nach dem LkSG ersatzlos gestrichen werden.

Die Regierung beziffert die durch den verringerten Aufwand erzielten Einsparungen für die Wirtschaft auf rund 4 Millionen Euro. Außerdem wird die Zahl der Ordnungstatbestände reduziert. Nur noch solche Pflichtverstöße sollen bußgeldbewährt sein, die das LkSG als besonders schwerwiegend bewertet.

Die allermeisten Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie unterfallen nicht unmittelbar dem LkSG und sind selbst nicht berichtspflichtig. Die Auswirkungen des LkSG bekommen viele aber trotzdem zu spüren, weil ihre Kunden bzw. Auftraggeber, die selbst größere Unternehmen sind, ihre Sorgfaltspflichten bzgl. der Lieferkette auf die gastgewerblichen Auftragnehmer/Dienstleister abwälzen. Daran wird die Abschaffung der Berichtspflicht nichts ändern. Denn die Sorgfaltspflichten des LkSG bleiben – jedenfalls zunächst – unverändert. Konsequent wäre eine vollständige Abschaffung oder Aussetzung des LkSG auf nationaler Ebene und gleichzeitig Neujustizierung der europäischen Richtlinie.

In ihrer gemeinsamen Klausurtagung in Würzburg hatten die Vorstände von CDU/CSU und SPD am 29. August, zukünftig das LkSG abzuschaffen und durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und umsetzungsfreundlich umsetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die schwarz-rote Regierung nicht auf halber Strecke stehen bleibt.