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Aufenthaltstitel gilt 3 Monate länger

Ausländische Azubis: Land erleichtert Weiterbeschäftigung nach der Prüfung

Gute Nachricht für Betriebe, die ausländische Azubis beschäftigen: Künftig gilt die Azubi-Aufenthaltsgenehmigung nach der Abschlussprüfung für weitere drei Monate und ermöglicht damit die nahtlose Weiterbeschäftigung der jungen Fachkräfte in Vollzeit. Mit dieser sinnvollen Regelung reagiert die Landesregierung auf Kritik des DEHOGA.

Bisher galt der Aufenthaltstitel von Auszubildenden aus Drittstaaten nur für die Dauer der Ausbildung. Der Titel erlosch also am Tag der Abschlussprüfung. Damit ergab sich eine absurde Situation: Wer keinen neuen Aufenthaltstitel als Fachkraft vorlegen konnte (was faktisch nicht möglich ist, weil die bestandene Prüfung für den neuen Aufenthaltstitel erst nachgewiesen werden muss), durfte nicht weiterbeschäftigt werden. Ein Problem für die Betriebe, vor allem aber auch für die jungen Menschen, von denen viele nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, sondern hier als Fachkraft weiterarbeiten wollen.

Zwar konnte die „aufenthaltsrechtliche Lücke“ mit einer sog. Fiktionsbescheinigung notdürftig geschlossen werden, aber auf dieser Grundlage waren maximal 20 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche erlaubt – in vielen Fällen ist das zu wenig, um hier seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Die neue Regelung, die das Justizministerium nun erlassen hat, schafft Abhilfe. Konkret bedeutet das: Neue Aufenthaltstitel für Auszubildende gelten zukünftig drei Monate länger und in dieser Übergangszeit dürfen sie in Vollzeit arbeiten. Bestehende Aufenthaltstitel werden nicht geändert, hierfür wird in der Fiktionsbescheinigung aufgenommen, dass sie in Vollzeit arbeiten dürfen.

Zwar ist es weiterhin erforderlich, dass die jungen Fachkräfte nach Beendigung ihrer Ausbildung einen neuen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen. Sie haben dafür aber nun mehr Zeit und können auf Basis ihres Azubi-Aufenthaltstitels nach der Prüfung für weitere drei Monate nahtlos und ohne Einschränkungen weiterbeschäftigt werden.

„Der Einsatz unseres Verbandes hat sich gelohnt“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. „Die jetzt getroffene Regelung beseitigt ein absurdes und ärgerliches Beschäftigungshemmnis. Sie verbessert unsere Chancen, die Ausbildung junger Menschen aus dem Ausland zur Fachkräftegewinnung zu nutzen. Und sie ist vor allem für die jungen Menschen positiv, die jetzt nach erfolgreich bestandener Prüfung ohne aufenthaltsrechtliche Probleme bei uns weiterarbeiten können.“