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Kurzinfo für Arbeitsplätze im Freien im Gastgewerbe

Arbeit in der Außengastronomie: neue Arbeitsstättenregel

Der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel (ASR) zu "Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien" sowie zwei zugehörige Empfehlungen zur Arbeit bei Hitze bzw. Kälte veröffentlicht. Die ASR ist im Gastgewerbe insbesondere in der Außengastronomie mit Blick auf mögliche Belastungen der Beschäftigten durch UV-Strahlung relevant.

Der DEHOGA und andere Vertreter der Arbeitgeberseite hatten an dem ursprünglichen, total überfrachteten Entwurf der ASR deutliche Kritik geübt. Daraufhin wurde die ASR gestrafft und praxistauglicher gestaltet. Da das Regelwerk immer noch sehr umfangreich ist, hat die Berufsgenossenschaft BGN auf Bitten des DEHOGA eine Kurzinformation für Arbeitsplätze im Freien im Gastgewerbe entwickelt. Diese finden Sie hier.

Wer sich mit dem vollständigen Regelwerk befassen möchte: Die neue ASR A5.1 sowie die zugehörigen Empfehlungen zur Arbeit bei Hitze und bei Kälte finden Sie hier.