"Junges Wohnen"

Neues Förderprogramm für Wohnheime für Azubis

Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „Junges Wohnen“ ins Leben gerufen, um gezielt Wohnheime für Auszubildende und Studierende zu fördern. Gefördert werden Investitionen in die Schaffung neuer Wohnheimplätze sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen. 

Zu begrüßen ist, dass mit dem Förderprogramm nun erstmals Wohnheime für Auszubildende unterstützt werden. Auch Arbeitgeber können diese Förderung in Anspruch nehmen, einzelne Fördervoraussetzungen sind jedoch sehr eng:

  • Mindestanzahl an Wohnheimplätzen: Es müssen mindestens vier Wohnheimplätze (Einzel- und/oder Doppelzimmer) innerhalb eines Wohnobjekts entstehen.
  • Dauerhafte Nutzung: Die Wohnheimplätze müssen den Auszubildenden für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen.
  • Mietpreisbindung: Die Miete muss um mindestens 33 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden.
  • Nutzungsbindung: Die Wohnheimplätze dürfen nur an Auszubildende vermietet werden, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen.
  • Bindungsdauer: Die Soziale Miet- und Belegungsbindung ist für einen Zeitraum von 30 Jahren einzuhalten.

Alle Infos rund um die Förderung zum Neu-, Aus- oder Umbau zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende finden Interessierte hier. Anträge können bei der L-Bank per E-Mail gestellt werden. Fragen dazu können an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden.

Infos zu dem Förderprogramm „Modernisierung Junges Wohnen“, mit der die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende gefördert wird, finden Interessierte hier. Fragen hierzu können an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden.