Zu begrüßen ist, dass mit dem Förderprogramm nun erstmals Wohnheime für Auszubildende unterstützt werden. Auch Arbeitgeber können diese Förderung in Anspruch nehmen, einzelne Fördervoraussetzungen sind jedoch sehr eng:
- Mindestanzahl an Wohnheimplätzen: Es müssen mindestens vier Wohnheimplätze (Einzel- und/oder Doppelzimmer) innerhalb eines Wohnobjekts entstehen.
- Dauerhafte Nutzung: Die Wohnheimplätze müssen den Auszubildenden für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen.
- Mietpreisbindung: Die Miete muss um mindestens 33 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden.
- Nutzungsbindung: Die Wohnheimplätze dürfen nur an Auszubildende vermietet werden, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen.
- Bindungsdauer: Die Soziale Miet- und Belegungsbindung ist für einen Zeitraum von 30 Jahren einzuhalten.
Alle Infos rund um die Förderung zum Neu-, Aus- oder Umbau zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende finden Interessierte hier. Anträge können bei der L-Bank per E-Mail gestellt werden. Fragen dazu können an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden.
Infos zu dem Förderprogramm „Modernisierung Junges Wohnen“, mit der die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende gefördert wird, finden Interessierte hier. Fragen hierzu können an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden.