Der Bundesverband hat sich bereits direkt nach Bekanntwerden der Neuregelung mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing gewandt und die Handwerkerausnahme auch für Caterer und Gastronomen gefordert.
Hintergrund: Im Bundesfernstraßenmautgesetz gibt es eine Ausnahme für Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen. Diese sind von der Mautpflicht ausgenommen, sofern die LKWs weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiges Gesamtgewicht haben. Caterer und Gastronomen sind handwerksähnliche Betriebe – deshalb muss die Branche bei der Mautpflichtbefreiung mitberücksichtigt werden.
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