Wie der DEHOGA Baden-Württemberg am 23. September berichtete, hatte das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart in seiner Verhandlung vom 18. September einem Hotelier Recht gegeben, der sich gegen die Rückzahlung seiner ihm ausgezahlten Soforthilfe gewehrt hatte.
Nachdem das VG Stuttgart inzwischen das Urteil begründet hat, hat die L-Bank zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Das Verfahren wird also in die nächste Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) gehen. Damit ist das Urteil des VG Stuttgart nicht rechtskräftig geworden - die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Soforthilfe wird sich also weiter hinziehen.
Für viele Betriebe bleibt damit weiterhin eine Unsicherheit bestehen, zumal auch ein Urteil des VGH nur für den konkreten Einzelfall wirkt.
Weitere Urteilsbegründungen aus anderen Verfahren liegen noch nicht vor. Daher ist auch die Frage offen, ob sich die L-Bank hiergegen ebenfalls wehren wird.
Der DEHOGA Baden-Württemberg behält das Verfahren im Blick und informiert seine Mitglieder aktuell.