Das Gesetz zur staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gilt bislang nur für den Einzelhandel. Nunmehr plant die Bundesregierung, diese Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den gesamten Außer-Haus-Markt auszuweiten.
Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeutet einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stellt die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Der DEHOGA kritisiert u.a. folgende Punkte:
- Eine Speisekarte muss lesbar bleiben: Eine Tierhaltungskennzeichnung in der Speisekarte an den einzelnen Gerichten würde die Speisekarten völlig überfrachten – zumal bereits jetzt eine Ausweitung auf weitere Fleischarten geplant ist.
- Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird, beispielsweise bei Hackfleisch, ist eine Kennzeichnung in der Speisekarte völlig unmöglich. Ein Beispiel: Bei gemischtem Schweinehackfleisch müsste gekennzeichnet werden, dass es beispielsweise zu 30 % von Tieren aus der Haltungsform Stall, zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Frischluftstall und zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Auslauf/Weide stammt.
- Die Gastronom:innen sind häufig gezwungen, bei Lieferengpässen auf andere Lieferanten auszuweichen. Wenn dann Schweinefleisch aus anderen Haltungsformen gekauft werden muss, müssten auch die Speisekarten neu gedruckt werden. Damit würde die nicht ausreichende Verfügbarkeit von Fleisch der bevorzugten Haltungsform zusätzlichen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
- Auch ist zu berücksichtigen, dass Ausweichreaktionen der Gastronom:innen vorprogrammiert sind. Denn nach dem Gesetz unterliegt Schweinefleisch aus dem Ausland und dem nicht EU-Ausland nicht der Tierhaltungskennzeichnung.
- Noch dazu hat der Gast keinerlei Zusatznutzen von der Tierhaltungskennzeichnung, da er im Restaurant anders als im Handel in der Regel ohnehin nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen kann.
Mehr dazu in dieser DEHOGA-Stellungnahme.