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Arbeitnehmer Sofortmeldung
Hoteliers und Gastronomen sind gesetzlich verpflichtet, für alle Mitarbeiter spätestens bei Beschäftigungsaufnahme, eine unverzügliche Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben. Das gilt auch abends, am Wochenende und an Feiertagen, hierbei hilft "Weikamp" DEHOGA-Mitgliedern zu Sonderkonditionen weiter.
Dieser Sparvorteil ist exklusiv für DEHOGA-Mitglieder.