Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist, genauer gesagt, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.
Die Existenzgründermitgliedschaft besteht bei Existenzgründer:innen in der Gründungsphase vor der Betriebsübernahme. Der Beitrag richtet sich stets nach Beitragsstufe 1 (seit 1.1.2026: 33,20 Euro). Die Beiträge sind für mindestens zwölf Monate zu entrichten.
Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotel, Gasthof, Pension, Hospiz o.ä.) zahlen neben vorstehenden Beiträgen eine Hotelumlage von 0,47 Euro pro Zimmer und Monat.
Die Mitgliedsbeiträge, die seit 1.1.2026 gültig sind, zeigt die folgende Übersicht: