Stand: 09.05.2022
Die Corona-Verordnung Absonderung wurde mit Wirkung zum 03.05.2022 erneut angepasst. Die Dauer der Isolation wurde reduziert. Sie endet nach Ablauf von fünf Tagen, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben.
Zur Corona-Verordnung Absonderung in der ab 19.03.2022 geltenden Fassung