Stand: 20.01.2021
Das Corona-Hilfsprogramm des Bundes wurde für alle Branchen aufgelegt. Unternehmer/innen, die einen Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise nachweisen, können von der Überbrückungshilfe profitieren.
Für die Monate September bis Dezember 2020 hat die Bundesregierung eine zweite Phase der Überbrückungshilfe beschlossen (Überbrückungshilfe II). Diese kann bis 31. März 2021 rückwirkend beantragt werden.
Der DEHOGA Baden-Württemberg kritisiert massiv eine nachträgliche Änderung an der Überbrückungshilfe II. Weitere Informationen bietet diese DEHOGA-Nachricht.
Die Voraussetzungen und verschiedenen Stufen der Antragstelltung der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember) finden Sie im folgenden Überblick: