Stand: 04.01.2021
Wenn ein/e Unternehmer/in aus dem Gastgewerbe einen corona-bedingten Liquiditätsengpass nachweisen kann, ist das Hilfsprogramm des Landes Baden-Württemberg, die Stabilisierungshilfe, das richtige für sie/ihn.
Die Antragsfrist ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neue Anträge können hierfür nicht mehr gestellt werden. Der DEHOGA Baden-Württemberg setzt sich aktuell für eine Fortführung der Hilfe im Jahr 2021 ein.
Zur Übersicht für noch laufende Anträge stehen hier weiterhin die 5 Stufen der Beantragung zur Verfügung: