Stand: 10.05.2022
Achtung: Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe ist am 30. April 2021 ausgelaufen. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Nachträgliche Änderungen bereits gestellter Anträge sind im Rahmen der Schlussabrechnung möglich. Die Schlussabrechnung kann seit 05. Mai 2022 bis 31. Dezember 2022 über das Antragsportal gemacht werden.
Nachfolgend die Details zu den Hilfen im Überblick:
Die Bundesregierung stellt Branchen, die vom erneuten Lockdown seit dem 2. November 2020 direkt und indirekt betroffen sind, eine außerordenltiche Wirtschaftshilfe zur Verfügung. Diese wird in Form der November- und Dezemberhilfe ausgegeben.
Sowohl die November- und die Dezemberhilfe können beantragt werden.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung bietet auch diese DEHOGA-Nachricht.
Durch den massiven DEHOGA-Einsatz wurden die Abschlagszahlungen der November- und Dezemberhilfen auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Der DEHOGA setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Hilfen schnellstmöglich vollständig ausbezahlt werden.
Da die Ausgestaltung der November- und Dezemberhilfe bis auf den Förderzeitraum identisch ist, sind die Angaben für beide Hilfen in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst: