Das Bundeskabinett hatte Anfang September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 verabschiedet. Dort sind Einkommensteuererhöhungen enthalten, die den Mittelstand stark belasten und so das Wachstum bremsen werden. Die Einkommensteuer soll auf bis zu 47 % steigen; zusammen mit dem Solidaritätszuschlag sind dann rund 50 % Steuern fällig.
Und diese Steuer wird überwiegend von mittelständischen Unternehmern gezahlt. 76 % der mittelständischen Unternehmen sind Personenunternehmen. Deren betriebliche Steuer ist die Einkommenssteuer und nicht die Körperschaftsteuer wie für GmbHs und Aktiengesellschaften. Während die Körperschaftsteuer gesenkt wird, erfolgt nun für mittelständische Personenunternehmen eine Steuererhöhung.
Diese Benachteiligung des Mittelstands muss unbedingt ausgeglichen werden aus Sicht der AG Mittelstand, damit
Betriebe rechtsformneutral besteuert werden,
Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird und
die Wachstums- und Investitionsfähigkeit des Mittelstands nicht eingeschränkt werden.
Statt stärkerer Belastung fordert das Bündnis
eine stärkere strukturelle Entlastung mit einer spürbaren Abflachung des Einkommensteuertarifs sowie
einer deutlicheren Verschiebung der Eckwerte bis zum Spitzensteuersatz.