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DEHOGA Baden-Württemberg

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DEHOGA fordert: Minijobs attraktiv erhalten – Wochenarbeitszeit umgehend umsetzen

Großer Vorstand appelliert an die Bundesregierung

Der Große Vorstand des DEHOGA Bundesverbandes fordert die Bundesregierung auf, Minijobs attraktiv und bezahlbar zu halten und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit endlich umzusetzen. Das Spitzengremium des Verbandes mit Vertretern der DEHOGA-Landesverbände, Fachverbände und Fachabteilungen hat dazu am 23. September in Rostock einstimmig einen Beschluss gefasst.

„Der Handlungsdruck wächst. Seit einem Jahr warten die Betriebe auf die Umsetzung zentraler wirtschaftspolitischer Zusagen der Bundesregierung – während sich die Situation vieler dramatisch zuspitzt. Die Menschen erwarten zu Recht, dass Zusagen eingehalten und Probleme gelöst werden“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss jetzt liefern.“

1. Minijobs attraktiv erhalten – weitere Verteuerungen stoppen
Minijobs müssen attraktiv erhalten und dürfen nicht weiter verteuert werden. Rund sieben Millionen Menschen wählen diese Beschäftigung bewusst. 95 Prozent von ihnen gehen einer Hauptbeschäftigung nach, sind Schüler, Studenten oder Rentner. Die diskutierten und teilweise bereits beschlossenen Verteuerungen der Minijobs führen zu einer faktischen Abschaffung der Minijobs.

Laut Daten der Minijob-Zentrale kommt nur für 5,3 Prozent ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage. Für das Gastgewerbe sind Minijobs besonders wichtig, um Arbeit am Abend, am Wochenende und bei Veranstaltungen zu ermöglichen. Der DEHOGA warnt vor der kumulierten Wirkung bereits beschlossener und geplanter Belastungen. Nach Berechnungen des Verbandes könnten die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs von derzeit 31,17 auf bis zu 42,27 Prozent des Lohns steigen. In der Summe droht damit die faktische Abschaffung des Minijobs in seiner heutigen Form.

2. Wochenarbeitszeit umgehend umsetzen
Gleichzeitig fordert der Große Vorstand: „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit ist umgehend umzusetzen – und zwar im Sinne des Koalitionsvertrages.“

„Es geht gerade jetzt darum, Anreize für die Fleißigen zu setzen und die Extrameile zuzulassen“, heißt es in dem Beschluss. Wer Einsatz und Leistung fördern wolle, dürfe zusätzliche Arbeit nicht immer teurer machen. Minijobs müssten für Beschäftigte attraktiv und für Betriebe bezahlbar bleiben. Und wer an einzelnen Tagen mehr arbeiten möchte, um dafür an anderen weniger zu arbeiten oder frei zu haben, brauche die versprochene Flexibilität bei der Arbeitszeit.

Der Große Vorstand appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die richtigen Weichen zu stellen: Minijobs attraktiv und bezahlbar halten, zusätzliche Belastungen stoppen und die Wochenarbeitszeit zügig auf den Weg bringen.

Falsche Behauptungen der NGG
Die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen ist dringend notwendig - auch wenn die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anderes behauptet. Die Gewerkschaft wirft der Branche vor, die Gastro-Mehrwertsteuer mit 7 % auf Speisen nicht an die Gäste weitergegeben zu haben. Der vermeintliche Beleg: eine selbst beauftragte Preisstudie. Warum diese bei näherer Betrachtung das genaue Gegenteil beweist und warum die Aussagen der NGG schlicht falsch sind. 

„Mehrwertsteuergeschenk verpufft, Beschäftigte am Limit“ lautete die reißerische Überschrift einer Pressekonferenz der NGG, unseres Tarif-Partners im Gastgewerbe. Wir nehmen die Aussagen der NGG unter die Lupe und stellen sie richtig.

Bei der NGG-Preisstudie wurden 180.000 Gerichte in 12.000 Restaurants im Oktober 2025 sowie im Februar und März 2026 im Preis verglichen. Ergebnis: Trotz der Mindestlohn-Erhöhung um 8,4 % und den damit verbundenen Kostensteigerungen blieben die Preise in mehr als 91 % der Fälle stabil. Die korrekte Schlagzeile zur NGG-Studie hätte also lauten müssen: „Mehrwertsteuersenkung dämpft Preisauftrieb“.

Im Übrigen hat die Bundesregierung von Beginn an klargemacht, dass Preissenkungen nicht das erste Ziel der Neuregelung der Gastro-Mehrwertsteuer waren. In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich: „Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.“

Aufgrund der hohen Kostensteigerungen (Personal, Waren, Energie) ist es für die Betriebe kaum möglich, die Preise zu senken.

Beschäftigten-Befragung der NGG
Ein großer Teil der Mitarbeitenden sei überlastet, verkündete die Gewerkschaft auf ihrer Pressekonferenz. Wie belastbar kann eine solche Aussage sein, wenn sie sich lediglich auf die eigenen Mitglieder – einem Bruchteil der 2,1 Millionen Mitarbeitenden im deutschen Gastgewerbe – stützt?

DEHOGA-Reaktion
Als Branchenverband für das Gastgewerbe hat der DEHOGA auf die Vorwürfe und Behauptungen der NGG reagiert. In zahlreichen reichweitenstarken Medien – von Tagesschau, ZDF und rbb über dpa und Reuters bis WELT und RND – hat der Verband seine Positionen deutlich gemacht: Die sieben Prozent sind kein staatliches Preissenkungsprogramm. Sie stabilisieren Betriebe und Preise, sichern Arbeitsplätze und schaffen Spielräume für Löhne und Investitionen. 

Auch die Medien in Baden-Württemberg haben reagiert, zum Beispiel in der Landesschau.