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GEMA

Auch bei den Urheberrechtsgebühren der GEMA, GVL, ZWF, Corint Media und VG Wort gibt es für DEHOGA-Mitglieder einen Sparvorteil.

Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhandelt der DEHOGA für seine Mitglieder die Tarife und Nachlässe für Urheberrechtsgebühren. Diese gelten für folgende Verwertungsgesellschaften:

  • GEMA
  • VG Wort
  • GVL
  • ZWF / VG Bild-Kunst
  • Corint Media (vormals VG Media)

 

Dieser Sparvorteil ist exklusiv für DEHOGA-Mitglieder.