Für Arbeitgeber ist die Zuständigkeit der AMZ-Teams der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) dann von Bedeutung, wenn sie direkt einen Antrag bei der BA stellen können (d.h. wenn die Einschaltung der BA nicht über die jeweilige Botschaft verwaltungsintern erfolgt). Das ist z.B. bei der Einholung einer Vorabzustimmung der Fall.
Für einige besondere Personengruppen gibt es speziell zuständige AMZ-Teams. Im Gastgewerbe von einiger Bedeutung sind hierbei Spezialitätenköche sowie Ferienbeschäftigungen ausländischer Studierender. Für diese bleiben die Teams 261 und 262 in Bonn zuständig. Die Kontaktdaten finden Interessierte hier.
Für die meisten übrigen in der Branche relevanten AMZ kommt es auf die regionale Zuordnung der jeweiligen Agentur für Arbeit zu einem AMZ-Team an. Eine Übersicht über die neue regionale Zuordnung finden Interessierte hier.
Anträge, die online gestellt werden, werden direkt an das zuständige AMZ-Team geroutet. Briefpost und E-Mails sollen weitergeleitet werden.
Quelle: DEHOGA compact