Unberechtigte Ansprüche abgewehrt

Viel Geld gespart hat ein Gastronom aus einer württembergischen Kleinstadt durch die DEHOGA-Rechtsberatung. Nach massivem Ärger mit Mitarbeitern konnte der Mann hohe Geldforderungen in drei Arbeitsgerichtsprozessen erfolgreich abwehren bzw. stark reduzieren.

Der Unternehmer hatte als kaufmännisch erfahrener, aber branchenfremder Seiteneinsteiger einen mittelgroßen Gastronomiebetrieb (60 Plätze im Restaurant, 80 im Biergarten) in exponierter Lage gekauft. Für Fachkompetenz in Sachen Küche und Service sollten geschulte, fachlich ausgebildete Mitarbeiter sorgen: ein Küchenchef, der aus seinem Freundeskreis gleich noch einen Service-Chef und dessen Lebenspartnerin mitbrachte.
In den ersten Wochen nach der Eröffnung ging das unternehmerische Konzept auf: Dank Fußball-Übertragungen florierte während der WM das Geschäft im Biergarten. Die Mitarbeiter legten sich mächtig ins Zeug – weil sie auch privat miteinander befreundet waren, war die Stimmung im Team gut.

Probleme mit befreundeten Mitarbeitern
Die Probleme begannen kurz nach der WM: Alarmiert durch ungewöhnlich hohe Wareneinsatzquoten und enorm viele Überstunden stellte der Unternehmer seinem Küchenchef kritische Fragen. Der Küchenchef seinerseits drängte auf sofortige Auszahlung der Überstunden, obwohl zuvor mündlich ein Freizeitausgleich in ruhigeren Zeiten vereinbart worden war. Die Stimmung schlug um – und plötzlich war es kein Vorteil mehr, dass mehrere Mitarbeiter auch privat eng befreundet waren. „Diese Mitarbeiter standen jetzt geschlossen gegen den Chef, das Klima war miserabel“, berichtet DEHOGA-Jurist Tobias Zwiener aus Stuttgart.

Was folgte, waren Kündigungen: Zunächst kündigte der Küchenchef, der einen hohen Geldbetrag für angeblich geleistete Überstunden forderte. Den Servicechef und dessen Freundin, die als als Aushilfe regelmäßig auf Abruf im Betrieb gearbeitet hatte, kündigte der Unternehmer wenig später von sich aus.

Erfolgreicher Prozess vor dem Arbeitsgericht
In allen drei Fällen kam es zum Prozess vor dem Arbeitsgericht, weil die Mitarbeiter auf einem finanziellen Ausgleich für Überstunden bestanden. Mit Unterstützung der DEHOGA-Rechtsberatung konnten diese Ansprüche jedoch zum größten Teil abgewehrt werden. „Wir konnten insbesondere dem Küchenchef selbst Unregelmäßigkeiten nachweisen, was schnell zur Reduzierung seiner Forderungen führte“, berichtet Zwiener.

Vorteilhaft sei bei allen Prozessen gewesen, dass der Unternehmer die Mitarbeitergespräche zu strittigen Themen immer sorgfältig dokumentiert hatte – auf diese Weise konnte so manche fragwürdige Behauptung der Ex-Mitarbeiter vor Gericht entkräftet werden.

Quelle: DEHOGA Magazin 2/2007

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