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Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ab 1. März 2010
Als erstes Bundesland will Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol verhängen. Der Landtag beschloss am 4. November 2009 mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition nach monatelangem Ringen, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten von 22.00 bis 05.00 Uhr zu untersagen. Damit will das Land Trinkgelagen von Jugendlichen vorbeugen. Das Verbot solle zum 1. März 2010 in Kraft treten.
Ausnahmeregelungen soll es unter anderem für örtliche Feste, Bauernhöfe und Hofläden, landwirtschaftliche Genossenschaften sowie für Verkehrsflughäfen geben. Über die Ausnahmen sollen jeweils die Regierungspräsidien entscheiden.
Gleichzeitig wird das Gaststättengesetz im Land um ein „Verbot Alkoholmissbrauch fördernder Angebote“ ergänzt. In diesem soll es heißen: „Es ist verboten, alkoholische Getränke in einer Weise anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum Vorschub zu leisten.“ Wer gegen dieses Verbot verstößt, kann mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Hygieneoffensive


















