Statistik: Die Zimmerauslastung ist wieder gefragt

Die amtliche Tourismusstatistik innerhalb der Europäischen Union hat erstmals seit dem Jahr 1995 eine grundsätzliche Überarbeitung erfahren. Die Verordnung 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik trat am 11. August 2011 in Kraft. Damit kommen auf Hotels Änderungen zu.

Mit der Verabschiedung in Brüssel zeichnen sich auch Änderungen für die Beherbergungsstatistik in Deutschland ab, die ab Januar 2012 wirksam werden und zwar:

  • Jährlicher und monatlicher Ausweis einer Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen für Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern.
  • Anhebung der Grenze der Berichtspflicht zur Beherbergungsstatistik von neun auf zehn oder mehr Schlafgelegenheiten/Betten.
  • Jährlicher Ausweis der Nettobelegungsraten der Betten und der Zimmer nach Größenklassen (< 25 Zimmer, < 99 Zimmer, 100 Zimmer).
  • Ausweis der Anzahl der Betriebe mit einem oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer, alle drei Jahre.

Mit der Wiedereinführung des jährlichen und monatlichen Ausweises der Zimmerauslastung wird einer langjährigen gemeinsamen Forderung von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) nun über die europäische Ebene Rechnung getragen. 

Der Nachweis der Zimmerauslastung war in Deutschland gegen den ausdrücklichen Willen der Hotellerie zum 1. Juli 2005 – nach nur knapp zwei Jahren der Erfassung – aus der deutschen Beherbergungsstatistik wieder gestrichen worden. Dadurch stehen seit dem Jahr 2005 keine Angaben mehr zur Zimmerauslastung aus amtlicher Quelle zur Verfügung. Stattdessen wurde nur noch die für die Branche erheblich weniger aussagekräftige Bettenauslastung ermittelt.

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