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Rauchverbot: Aktuelle Entwicklungen

In Hamburg ist im Dezember des vergangenen Jahres ein verschärftes Nichtrauchergesetz in Kraft getreten. Das Saarland folgt zum 1. Juli. Bayern will am 4. Juli in einem Volksentscheid über ein absolutes Rauchverbot im Freistaat entscheiden. Der DEHOGA Baden-Württemberg informiert über die aktuellen Entwicklungen.

Am 4. Juli entscheidet in Bayern die Bevölkerung darüber, ob es in Bayern künftig ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten geben wird. Dem Volksentscheid war ein Volksbegehren vorausgegangen, bei dem sich Ende 2009 fast 1,3 Millionen Wahlberechtigte (13,9 Prozent) für das absolute Verbot ausgesprochen hatten - fast 300.000 mehr als für den Erfolg des Begehrens nötig waren. Die CSU/FDP-Koalition hatte anschließend die Wahl, den dem Volksbegehren zugrunde liegenden Gesetzentwurf anzunehmen oder den Volksentscheid anzusetzen. Auch wenn der Gesetzentwurf noch im Landtag behandelt wird, gilt die Ablehnung im Plenum als reine Formsache. Zu einem „Aktionsbündnis für Freiheit & Toleranz“ haben sich zwischenzeitlich unter anderem der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband, der Verband der Schausteller sowie die Wiesenwirte zusammengeschlossen. Ziel des Aktionsbündnisses ist es, das bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz zu erhalten. Und Aktion tut Not. Denn stimmt am 4. Juli eine einfache Mehrheit für das Anliegen des Volksentscheids, so erlangt es Gesetzeskraft und in allen bayerischen Gaststätten herrscht Rauchverbot. Eine Mindestbeteiligung ist nicht notwendig, da der Entscheid keine Verfassungsänderung nach sich ziehen wird.

Bereits ab dem 1. Juli werden die Regelungen des neuen saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes gelten, das ein absolutes Rauchverbot in Gastronomie und Hotellerie vorsieht. Mit den Stimmen der Jamaika-Koalition hatte der saarländische Landtag am 10. Februar dieses bisher schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands erlassen. Dabei hatte sich Ende letzten Jahres noch die Mehrheit der saarländische Bevölkerung in einer Umfrage gegen eine Verschärfung ausgesprochen. Doch weder dieses Votum noch 27.000 Unterschriften gegen die Verschärfung, die der DEHOGA Saarland sowie das Aktionsbündnis Saarländische Kneipen-Kultur gesammelt hatten, konnten die Landespolitiker überzeugen, vom absoluten Rauchverbot abzusehen. Anträge auf eine Übergangszeit, während derer das Rauchen weiterhin erlaubt ist, können im Saarland nur Betriebe stellen, die zwischen 22. November 2007 und 18. November 2009 durch bauliche Veränderungen abgeschlossene und belüftete Nebenräume als Raucherräume eingerichtet haben, in denen die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen. Die Formulare für den Antrag finden Sie auf der Homepage des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr.

Und auch in Hamburg ist im Dezember das Nichtraucherschutzgesetz geändert worden. Ein absolutes Rauchverbot ist zwar aufgrund eines Kompromisses der Koalitionsfraktionen von CDU und GAL nicht eingeführt worden. Doch seit 1. Januar 2010 darf in Gaststätten, die Speisen offerieren, nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen vom Rauchverbot durch separate Räume oder bei Gastflächen unter 75 Quadratmetern gelten nur für Betriebe, die keine Speisen anbieten - viele Speisegaststätten, die in den vergangenen Jahren Geld in separate Raucherräume gesteckt haben, sind damit also die Verlierer dieser Gesetzesänderung. Auch in Hamburg wurde unter Beteiligung des DEHOGA-Landesverbandes ein Aktionsbündnis gegründet, das die politischen Entscheider und die Öffentlichkeit überzeugen will, die in der Praxis bewährten Ausnahmen wiedereinzuführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DEHOGA Hamburg.