Minister einig über Lebensmittelkennzeichnung

Am 7. Dezember haben sich die EU-Minister auf neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Neben den Lebensmittelherstellern, die Zucker-, Fett-, Salz- und Kaloriengehalt auf den Verpackungen angeben sollen, würden danach auch Gastronomen in die Pflicht genommen. So ist die Verpflichtung zur Information über allergene Zutaten vorgesehen.

In welcher Form diese erfolgen soll, ist jedoch den Mitgliedsstaaten freigestellt. Die aus Sicht des Gastgewerbes einzige praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen. Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen, meint der DEHOGA Bundesverband, der außerdem fordert, dass mit der Verordnung eine verbindliche Regelung getroffen wird, die nationale Sonderregelungen ausschließt. Das Europaparlament muss dem Ministerbeschluss noch zustimmen. Änderungen sind also noch möglich.

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