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DEHOGA Baden-Württemberg

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Neue Regelungen für Verpackungen

Müssen Sie sich ins Verpackungsregister eintragen?

Seit 12. August 2026 gelten neue Vorgaben für Verpackungen. Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Verpackungen mit dem eigenen Logo oder stellen Sie selbst welche her? Dann könnten Sie rechtlich betrachtet zum Hersteller werden. Was Sie in diesem Fall tun müssen.

Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verändern die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für Verpackungen. 

Was muss ich jetzt tun?
Betriebe, die Verpackungen mit dem eigenen Logo verwenden oder Verpackungen selbst herstellen, sollten ihre Rolle innerhalb der jeweiligen Lieferkette überprüfen. Relevant ist dabei unter anderem, wie und von wem Verpackungen bezogen werden, ob Verpackungen unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke hergestellt werden und ob Verpackungen unmittelbar aus dem Ausland bezogen werden. Sollten Sie bereits eine LUCID-Registrierung haben, prüfen Sie, ob Sie sie ggf. anpassen müssen.

Ich bin noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert.
Für Unternehmen, die aufgrund der neuen Regelungen erstmals registrierungspflichtig werden und bislang nicht nach dem Verpackungsgesetz registriert sein mussten, sieht § 68 Abs. 2 VerpackDG eine Übergangsfrist vor: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID muss bis spätestens 12. September 2026 erfolgen.

Wie melde ich mich im Verpackungsregister LUCID an?
Dabei unterstützt Sie dieses DEHOGA-Merkblatt.

Ich bin bereits im Verpackungsregister LUCID registriert.
Unternehmen, die bereits nach dem bisherigen Verpackungsgesetz in LUCID registriert waren, gelten gemäß § 68 Abs. 2 VerpackDG auch nach dem neuen VerpackDG als weiterhin registriert. Eine erneute Registrierung ist daher nicht erforderlich. Allerdings sollten auch diese Betriebe prüfen, ob ihre hinterlegten Angaben aufgrund der neuen Rollenverteilung angepasst werden müssen. Erforderliche Änderungen der Registrierungsangaben sind bis spätestens 12. November 2026 vorzunehmen.