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Anpassung der EmpCo-Richtlinie

Bundesregierung will doch Übergangsregelung für Warenaltbestände

Wenige Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben zu Umweltaussagen am 27. September soll die deutsche Umsetzung der EmpCo-Richtlinie doch noch um eine Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ergänzt werden. Hintergrund: Die bislang beschlossene Umsetzung sieht keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsregelung für diese Waren vor.

Neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Nach dem derzeit bekannten Stand soll hierzu ein neuer § 15b UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) eingeführt werden. Die Vorschrift soll Waren betreffen, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden und deren Kennzeichnung aufgrund der neuen EmpCo-Regelungen einen Unterlassungsanspruch begründen kann.

Vorgesehen ist dabei keine allgemeine Abverkaufsfrist. Stattdessen soll bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen die weitere Veräußerung dieser Waren insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Die Koalition hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Im Parlament besteht breite Zustimmung über den Vorgang, seine Annahme gilt daher als wahrscheinlich. 

Regelung bezieht sich auf bereits in Verkehr gebrachte Waren
Bei der vorgesehenen Regelung handelt es sich nicht um eine klassische Übergangs- oder Abverkaufsfrist. Waren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen also nicht allein aufgrund dieser Regelung automatisch bis September 2028 weiterverkauft werden. Stattdessen ist eine Einzelfallabwägung vorgesehen. Dabei sollen insbesondere die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, bereits ergriffene Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes sowie die mit entsprechenden Maßnahmen verbundenen Kosten und Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Die Regelung soll für entsprechende Waren bis zum 26. September 2028 gelten.

Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Die vorgesehene Regelung ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Eine Abstimmung im Bundestag ist für den 24. September 2026 vorgesehen.

Mehr zur EmpCo-Richtlinie lesen Sie hier.