Vergnügungssteuer: Städte langen kräftig zu

Wenn Verantwortliche für die Finanzen in Bund, Ländern und Kommunen ihre maroden Haushalte sanieren müssen, denken sie anstatt über Einsparungen lieber darüber nach, aus welchen Taschen sie sich bedienen können. Dabei ist in vielen Kommunen die Vergnügungssteuer ins Blickfeld der Stadtkämmerer geraten. Und an dieser Steuerschraube wird nun gedreht, dass vielen  Unternehmern nicht nur Hören und Sehen, sondern auch die Lust an ihrem Geschäft vergeht. Betroffen sind nicht nur Automatenaufsteller, sondern auch Betreiber von Tanzlokalen und viele Wirte.    

Vergnügungssteuer erheben die Städte klassischerweise auf Spielautomaten, wobei in der Regel unterschieden wird, ob es Geräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten sind, und ob sie in Spielhallen oder in Gaststätten aufgestellt sind. Ohne Gewinnmöglichkeit liegt die Steuer günstiger. Manche Gemeinden verlangen auch von einer Gaststätte weniger als von den Spielhallen. Letztere werden bei der Argumentation gerne in den Vordergrund gerückt, wenn es um die Erhöhung der Steuer geht. Von Spielsucht und Automatenflut ist dann in den Gemeindeparlamenten die Rede, und davon, dass man dagegen nur durch höhere Abgaben angehen könne.    

Mit der Schließung gedroht 
Dass es dabei nicht nur um das löbliche Denken von Gutmenschen geht,  sondern auch darum, den Stadtsäckel zu füllen, wird am Beispiel der Stadt Mengen deutlich: Dort haben die Kommunalpolitiker die Steuer erhöht und wollten ab dem 1. Januar 2010 satte 25 % vom Einspielergebnis eines Gewinnspielautomaten. „Wirtschaftlich nicht  mehr tragbar“, sagten alle vier in der Stadt ansässigen Spielhallenbetreiber und kündigten die Schließung ihrer Betriebe an. Weil sie ihr Vorhaben umgesetzt haben, gingen der Stadt Mengen  mehrere 100000 Euro verloren. Den Vorwand, an dieser Steuerschraube zu drehen, lieferte den Städten das Bundesverfassungsgericht. Das hatte  im vergangenen Jahr festgestellt, dass es nicht verfassungskonform sei, wenn die  Kommunen pro Gerät einen festen Steuerbetrag  fordern. Jetzt stellen die Städte um und langen dabei kräftig zu. Durchschnittlich 25 Prozent beträgt die Erhöhung in Baden-Württemberg, so Dieter Schittenhelm, Jutiziar beim Landesverband der Automatenunternehmer  Baden-Württemberg. In Bayern gibt es diese Steuer gar nicht, in anderen Bundesländern sind die Kommunen deutlich zurückhaltender: zehn bis zwölf Prozent  beträgt dort die Erhöhung nach  Schittenhelms Angaben. 

Was viele Bürgermeister und Kommunalpolitiker  bei ihrer Steuerpolitik übersehen: Spielautomaten stehen auch in vielen Gaststätten – und sind dort wichtige Faktoren für die Refinanzierung der Pacht. Wenn der Stadtsäckel auf deren Kosten gefüllt wird, bekommen diese Unternehmer wirtschaftliche Probleme. 

Aber nicht nur für Spielautomaten und Vorführungen in Nachtlokalen wird  in manchen Städten Vergnügungssteuer  erhoben, auch ganz normale Tanzveranstaltungen sind davon betroffen, und so spüren derzeit auch viele Diskotheken-  Betreiber, dass Ebbe herrscht in vielen Stadtkassen. Eine Vorreiterrolle spielte  dabei die Stadt Ulm, die schon zum 1.1.2009 vorgeprescht ist und jetzt bei Tanzveranstaltungen 2,50 Euro am Tag für 10 qm Veranstaltungsfläche fordert.  Für Dzenes Drinjak heißt das, dass er für den Betrieb der Diskothek „su.casa“ in manchen Monaten jetzt mehr als doppelt  soviel Vergnügungssteuer abführen muss als vor der Erhöhung. Mit 600 bis 900 Euro pro Monat ist er dabei. 

Da das „Ulmer Modell“ von anderen Städten übernommen wird, trifft es andere  Unternehmer im Land genauso hart oder gar noch härter. Dirk Bamberger zum Beispiel: Für seine Diskothek „Top 10“ in Tübingen hat er bisher 102  Euro pro Monat bezahlt, ab diesem Jahr sollen es rund 500 Prozent mehr sein. Genau weiß er es noch nicht, weil der DEHOGA in Verhandlungen mit der Stadt immerhin erreicht hat, dass Flächen wie Toiletten oder Treppen aus der  Veranstaltungsfläche herausgerechnet werden können. Diese Rechnung steht  noch aus. Eines aber weiß Bamberger schon ganz genau: Bis 2013 wird sich der jetzige Betrag noch einmal verdoppeln.   

Begründung: Geldbedarf
Begründet hat die Stadt Tübingen die Erhöhung ganz lapidar mit Geldbedarf. Der scheint in der Universitätsstadt ganz  besonders hoch zu sein, denn mit 6,60  Euro pro Tag für 10qm Veranstaltungsfläche  verlangt Tübingen fast das zweieinhalbfache dessen, was Ulm von seinen  Diskothekenbetreibern verlangt. Bei drei bis vier Öffnungstagen pro Wochen,  bei fünf bis sieben Tagen sind es schon 8,30 Euro. Im nächsten Jahr sollen die  Beträge auf 10,00 und 12,50 Euro steigen und 2013 auf 13,00 und 16,50 Euro.  Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen erheben auch die Städte Bretten  Ettlingen, Lörrach, Ravensburg, Rottweil und Weingarten. Etwa 75 Prozent der  Städte im Land erheben bei den Tanzlokalen keine Vergnügungssteuer. (ek)

Das „Top 10“ in Tübingen: Um rund 500 Prozent mehr Vergnügungssteuer soll der Unternehmer Dirk Bamberger für diesen Betrieb zahlen. Bis 2013 soll sich dieser Betrag sogar noch mal verdoppeln.
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Hemmungsloses Abkassieren

Waldemar Fretz, Vorsitzender der FG Gastronomie im DEHOGA

Die hemmungslose Art und Weise, wie derzeit einige Kommunen bei der Vergnügungssteuer zulangen, wird zu einer ernsthaften Bedrohung für die betroffenen Betriebe. Beispiel Ulm: 2,50 Euro pro 10 Quadratmeter am Tag kassiert die Stadt schon seit Jahresbeginn 2009 bei Tanzbetrieben und Diskotheken ab – für die Unternehmen bedeutet das nicht selten eine Verdopplung des bisher zu zahlenden Betrages. Und Tübingen zieht nach: Dort sieht sich ein DEHOGA-Mitglied und Diskothekenbetreiber mit einer Erhöhung der Vergnüngungssteuer um sage und schreibe 500 Prozent konfrontiert. Mehr

 

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